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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MarkIDent GmbH
(Stand 01/07 – bisherige
Versionen sind hiermit ungültig)
AGB-Download
1.
Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten
für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der MarkIDent
GmbH.
1.2
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen.
1.3 Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
vereinbart sind.
1.4 Nebenabreden sowie Änderungen und/oder Ergänzungen
zu diesen Geschäftsbedingungen sind ungültig, soweit sie nicht schriftlich
von der MarkIDent GmbH bestätigt worden sind.
1.5 Die Geschäftsbedingungen gelten ohne nochmalige ausdrückliche
Vereinbarung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
1.6 Soweit eine Vereinbarung über eine so genannte Anschlussgarantie gesondert
getroffen wird, gelten ergänzend unsere besonderen Bedingungen für
die gesondert vereinbarte Anschlussgarantie.
1.7 Käufer i. S. d. AGB sind nur Unternehmer, d. h.
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.8 Das Angebot der Firma MarkIDent richtet sich an gewerbliche Nutzer, sollte
der Käufer kein gewerblicher Nutzer bzw. ein Verbraucher sein, ist dies
der Firma MarkIdent vor Vertragsschluss anzuzeigen.
1.9 Die nachfolgenden AGB gelten nicht, wenn der Käufer Verbraucher ist.
Verbraucher sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen
getreten wird, ohne dass
diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
2.
Angebot und Vertragsabschluss
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere
hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten
und Nebenleistungen.
2.2 Der Umfang der von der MarkIDent GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein
durch die Auftragsbestätigung der MarkIDent GmbH festgelegt; ergänzend
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MarkIDent GmbH.
2.3 Auch nach erfolgter Auftragsbestätigung hat die MarkIDent GmbH das
Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern unserer
Ansicht nach aufgrund eingeholter Auskünfte unsere Forderung gefährdet
erscheint. Eine Verpflichtung für uns, diesbezügliche Unterlagen
dem Käufer vorzulegen, besteht nicht.
2.4 Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den
Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.
Installation, Schulung und Beratung
3.1
Installationskosten werden von der MarkIDent GmbH nicht übernommen.
3.2 Die Planung der Installation gilt im Einvernehmen mit dem Käufer.
Der Käufer verpflichtet sich, in geeigneten Räumen termingerecht
die betriebsnotwendigen Installationen für Stromversorgung und Datenübertragung
sowie, falls erforderlich, Druckluft, durch einen Fachmann auf seine Kosten
ausführen zu lassen. Die Installationen müssen den Angaben der MarkIDent
GmbH sowie den geltenden Fachnormen entsprechen.
3.3 Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Installation
gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die
MarkIDent GmbH als auch Schulung
und Einweisung des Käufers oder seiner Bedienungskräfte
in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang.
Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und
werden gesondert berechnet.
3.4 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4.
Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang
4.1
Wenn der Käufer Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet,
gelieferte Hardware oder Software nach Erhalt unverzüglich
auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der MarkIDent GmbH
sofort anzuzeigen.
4.2 Die MarkIDent GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten
erbringen zu lassen.
4.3 Die MarkIDent GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.
Preise
5.1
Alle Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackung,
Versicherung und Versandkosten.
5.2 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der MarkIDent
GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die in der Auftragsbestätigung
nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
5.3 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der
bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6.
Lieferzeit und -bedingungen
6.1
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die
MarkIDent GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen
unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Eine
Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum
Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt
und mitgeteilt ist. Entsprechende Dispositionen sind von der
MarkIDent GmbH nachzuweisen.
6.2 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen
gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
6.3 Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund
von Ereignissen, die der MarkIDent GmbH die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen.
Hierzu zählen Betriebsstörungen, Streiks etc., gleich ob diese
im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In
diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz
wegen Nichterfüllung geltend machen.
7.
Annahmeverzug des Käufers
7.1
Kommt der Käufer mit der Abnahme bestellter Ware
in Verzug, so ist die MarkIDent GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die MarkIDent
GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht
der Käufer einen geringeren oder die MarkIDent GmbH einen höheren
Schaden nachweist.
8.
Versendung und Gefahrenübergang
8.1 Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der
den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager der MarkIDent GmbH verlassen hat. Dies gilt auch dann,
wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden
hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb
der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend
zu machen. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt
dem Käufer überlassen.
9.
Warenrücklieferung und Stornierung
9.1 Die Rücklieferung von Waren seitens des Käufers bedarf unserer
schriftlichen Zustimmung und kann nur in dem Zustand angenommen werden, in
dem sie unser Haus verlassen hat. Bei jeder Rücklieferung erheben wir
eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10 % des Warenwertes. Kundenindividuelle
Produkte sind von einer Rücklieferung ausgeschlossen.
9.2 Wird ein erteilter Auftrag mehr als 3 Werktage nach Auftragsbestätigung
durch MarkIDent, aber noch vor Lieferung storniert, so ist MarkIDent berechtigt,
5 % des Auftragswerts
als Ausgleich in Rechnung zu stellen. Bei Kundenindividuellen Produkten und/oder
Lösungen ist MarkIDent berechtigt, höhere Sätze in Rechnung
zu stellen. Wenn dieser Wert 30 % des Auftragswerts übersteigt, weist
MarkIDent die Höhe der entstandenen Kosten nach.
10.
Gewährleistung
10.1 Angaben, die in Katalogen, Angeboten, Auftragsbestätigungen etc.
enthalten sind, stellen keine Garantien im Rechtssinne dar, soweit das Gegenteilige
nicht ausdrücklich von uns oder dem Hersteller schriftlich mitgeteilt
wird.
10.2 Soweit wir – ohne besondere Vergütung – technische Ratschläge
und Empfehlungen geben, beruhen diese
auf sorgfältiger Prüfung, beinhalten jedoch keinen Rechtsbindungswillen;
insoweit stellen sie weder Beschaffenheitsangaben noch Garantien dar und es
wird
für sie auch keine Haftung übernommen.
10.3 Die in Ziff. 4.1 genannte Pflicht beinhaltet auch die Prüfung, ob
sich die bestellte oder die von uns vorgeschlagene Ware für den vom Käufers
vorgesehenen Verwendungszweck eignet;
die vom Käufer vorgesehene Eignung ist jedoch nur dann Vertragsinhalt,
soweit dies in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgenommen
wurde.
10.4 Bei gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen, auch
wenn eine Generalüberholung stattgefunden hat. Darüber hinausgehende
Sachmängelgewährleistungsansprüche sind nur gegeben,
soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferte
Hardware, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, 12 Monate.
10.6 Bei von uns erbrachten Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist
ein Jahr, soweit sich aus Teil B der VOB – im Falle deren Einbeziehung –,
oder aus § 634 a Abs. 1 Ziff. 2 BGB – bei Bauwerken – nicht
etwas anderes ergibt. Die Verjährung beginnt dann mit der Abnahme des
Werkes. Nimmt der Käufer/Besteller ein mangelhaftes Werk ab, obwohl er
den Mangel kennt, so stehen ihm die Gewährleistungsrechte nur zu, wenn
er sich seine Rechte bei der Abnahme vorbehält. Eine solche Erklärung
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Mängeln des hergestellten
Werkes leisten wir zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung
(= Nacherfüllung). Wir sind berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. § 275
Abs. 2 und Abs. 3 BGB bleiben unberührt.
10.7 Dem Käufer ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen
Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in
der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die MarkIDent GmbH macht
insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
10.8 Bei Mängeln der gelieferten Ware ist die MarkIDent GmbH berechtigt,
kostenlos nachzubessern, den Austausch der schadhaften Teile vorzunehmen oder
Ersatz zu liefern. Mängel der Software kann die MarkIDent GmbH darüber
hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Bei endgültigem
Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Stornierung des Vertrages
verlangen.
10.9 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen;
sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
10.10 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden,
die durch unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung,
Verwendung von nicht von der MarkIDent GmbH freigegebenem Zubehör entstehen.
10.11 Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe an
der Hard- und/oder Software vom Käufer selbst oder von Dritten ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung
der MarkIDent GmbH vorgenommen werden oder wenn die Fabriknummer entfernt,
geändert oder unleserlich ist.
10.12 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer entgegen
vorstehender Ziffer 4.1 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt.
10.13 Wenn zwischen MarkIDent GmbH und dem Kunden eine Abnahme für ein geliefertes
Gut oder eine erbrachte Leistung durchgeführt wird, ist ein Sachmangel
nach §434 BGB ausgeschlossen, wenn dieser nicht spätestens 30 Tage
nach der Abnahme schriftlich bei MarkIDent angezeigt wird, oder dieser bereits
während der Abnahme beanstandet wurde.
11.
Haftung
11.1 Eine Haftung der MarkIDent GmbH für Schäden
des Käufers aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug,
Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer)
Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn,
der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht
(Kardinalpflicht) durch die MarkIDent GmbH oder wurde durch die MarkIDent GmbH
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
11.2 Die MarkIDent GmbH haftet in keinem Fall für atypische und daher
nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die MarkIDent GmbH haftet ebenfalls
nicht für Schäden, soweit der Käufer deren Eintritt durch ihm
zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung,
ausreichende Produktschulung der Anwender sowie regelmäßiger Wartung
von Anlagen – hätte verhindern können.
12.
Zahlungsbedingungen
12.1 Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Das Rechnungsdatum
gilt als Versanddatum.
12.2 Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn uns
das Zahlungsmittel innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Einlösung vorliegt.
Scheck oder Wechsel werden unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift
angenommen. MarkIDent kann ohne Angabe von Gründen die Annahme eines Wechsels
verweigern.
12.3 Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet,
so ist die MarkIDent GmbH berechtigt, für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe
von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Der Zinssatz ist gegen Nachweis höher anzusetzen. Dem Käufer bleibt
der Nachweis eines geringeren Zinssatzes vorbehalten.
12.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von der MarkIDent
GmbH anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche
des Käufers zulässig.
12.5 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
des Käufers, die insbesondere auch durch den Zahlungsverzug des Käufers
indiziert werden, sind wir berechtigt – unbeschadet unserer sonstigen
Rechte – Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen
zu verlangen, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
sofort fällig zu stellen und die Unsicherheitseinrede i. S. d. § 321
BGB als Leistungsverweigerungsrecht zu erheben. Darüber hinaus steht uns
das Rücktrittsrecht gem. § 321 Abs. 2 i. V. m. § 323 BGB zu,
da unser Leistungsinteresse an die Rechtzeitigkeit der Zahlungsverpflichtung
des Käufers gebunden ist.
13.
Eigentumsvorbehalt
13.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich
aller Nebenforderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren
sowie das Nutzungsrecht an der gelieferten Software vor. Dieser Eigentumsvorbehalt
gilt für alle Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen
Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
13.2 Der Käufer hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt
für die MarkIDent GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Käufer
tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen
bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die
MarkIDent GmbH ab.
13.3 Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden
Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen
Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt,
oder unsere schriftliche Zustimmung hierfür einholt.
13.4 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren beziehungsweise
der Weiterlizenzierung der Software, an denen uns Eigentumsrechte zustehen,
tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den
verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer
alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand und den Standort der
in unserem Eigentum stehenden Waren und über die uns abgetretenen Forderungen
zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
13.5 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die MarkIDent GmbH berechtigt,
auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten
des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden
Ware zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen
verjährt sind. Die MarkIDent GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls
zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös
zu befriedigen.
13.6 Bei einem Rücknahmerecht gemäß vorstehendem Absatz – insbesondere
nach Nichteinlösung von Schecks und/oder Wechseln – ist die MarkIDent
GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen,
nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten
der Geschäftsräume während der Bürozeit durch Beauftragte,
die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen.
13.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Käufers freigegeben,
wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
14.
Urheberrechte
14.1 Die MarkIDent GmbH behält an der gelieferten Software
die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit
nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem
Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch
Dritter – sind zu beachten.
14.2 Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem
Käufers ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt,
d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen.
Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller
Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
14.3 Die Bearbeitung, Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen
Software ist unzulässig. Die MarkIDent GmbH behält sich vor, dem
Käufer auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität
der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt,
gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung
dieser Informationen hat der
Käufer die in § 69 e Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebenen
Beschränkungen zu beachten.
14.4 Beide Vertragspartner werden alle Daten, Informationen und Unterlagen,
die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden und Geschäfts-
oder Betriebsgeheimnisse darstellen, vertraulich behandeln und keinem Dritten
zugänglich machen. Diese Verpflichtung gilt während der Laufzeit
des Vertrages und nach dessen Beendigung. Entsprechende Verpflichtungen werden
die Vertragspartner ihren Mitarbeitern und Beauftragten auferlegen.
15.
Datenschutz
15.1
Der Käufer ermächtigt die MarkIDent GmbH, die im
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über
ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG)
zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
16.
Anwendbares Recht
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
16.2 Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen der MarkIDent GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
16.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der MarkIDent
GmbH ist der Sitz unserer Firma. Falls der Käufer Kaufmann ist oder seinen
Sitz im Ausland hat, ist das für den Sitz der MarkIDent GmbH örtlich
und sachlich ausschließlich zuständige Gericht zur Entscheidung
berufen. |